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Primarschule / Kindergarten

Kindergarten

Die Schule Stans führt den altersdurchmischten Zweijahreskindergarten. Kinder, die bis zum 28. Februar das 4. Altersjahr vollenden, können auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten eintreten. Für diese Kinder ist der Besuch des Kindergartens im ersten Jahr freiwillig. Mit dem Eintritt wird jedoch die Absenzenregelung der Schule Stans anerkannt.

Für Kinder, die bis zum 28. Februar das 5. Altersjahr vollenden, ist der Besuch des Kindergartens obligatorisch.

Die integrative Förderung im Kindergarten wird durch eine Schulische Heilpädagogin oder einen Schulischen Heilpädagogen in enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson übernommen.

Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache und mangelnden Kenntnissen erhalten eine Förderung in Deutsch.


Primarschule

Der Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule erfolgt in der Regel nach dem 2. Kindergartenjahr. Die Unterstufe (1./2. Klasse), die Mittelstufe 1 (3./4. Klasse) und die Mittelstufe 2 (5./6. Klasse) der Primarschule werden in altersdurchmischten Lerngruppen geführt. Bei ausgewiesenem Bedarf kann eine Stufe in drei Jahren oder in einem Jahr durchlaufen werden. Die integrative Förderung in der Primarschule wird durch eine Schulische Heilpädagogin oder einen Schulischen Heilpädagogen in enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson übernommen.

Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache und mangelnden Kenntnissen erhalten eine Förderung in Deutsch. Diese richtet sich nach dem Lernstand des Kindes in der Unterrichtssprache Deutsch.