Inhalt

Behörden

Gemeinderat

Der Gemeinderat ist die oberste politische Behörde, welche die Anträge der Schulkommission abschliessend prüft und durch Beschluss in Kraft setzt.

 

Schulkommission

Die Schulkommission ist als Behörde das strategische Führungs- und Aufsichtsorgan der Schule Stans. Sie

  • genehmigt das Leitbild der Schule Stans.
  • genehmigt das Schulprogramm und die Jahresplanung der Schule.
  • legt die Ausgestaltung und die Organisation des Schulangebots im Rahmen der Vorgaben und auf Antrag der Gesamtschulleitung fest.
  • stellt die Lehrpersonen, die Schulzentrumsleitungen und die Bereichsleitungen ein.
  • führt das Wahlverfahren für die Gesamtschulleitung durch und erstellt den Wahlvorschlag zuhanden des Gemeinderates.
  • überprüft die Tätigkeiten der Schulleitung, die Qualität der Aufgabenerfüllung und die Zusammenarbeit an der Schule.
  • ist Rekursinstanz bei Beschwerden.

 

Schulleitung

Die Schulleitung ist für die operative Führung der Schule Stans zuständig. Sie

  • setzt das Leibild der Schule Stans um.
  • erstellt das Schulprogramm und die Jahresplanungen der Schule.
  • erstellt das Schulangebot der Schule Stans und ist für dessen organisatorische Umsetzung zuständig.
  • ist zuständig für die pädagogische, personelle und organisatoriosche Führung der Schule Stans.
  • setzt das Qualitätskonzept der Schule Stans um.
  • ist Ansprechpartnerin für alle internen und externen Anfragen.
  • nimmt weitere, ihr zugewiesene Aufgaben wahr.

 

Links:

Organigramm 

Volksschulbildungsgesetz NG 312.1

Gemeindeordnung Stans